Sie suchen Unterstützung bei der Erstellung Ihrer Gefährdungs-
beurteilungen? Ihnen fehlt ein Partner für Pflicht & Kür im Arbeitsschutz?
Sowohl die Überarbeitung
und Dokumentation der klassischen Gefährdungsfaktoren als
auch die Erstellung der psychische
Gefährdungsbeurteilungen sind Teil unserer Dienstleistung.
Unser Spezialgebiet
ist die ganzheitliche Gefährdungsbeurteilung,
die psychische Gefährdungsfaktoren mit einschließt.
Gut zu wissen:
Gefährdungsbeurteilungen sind seit 1996 für jeden Arbeitsplatz
in Deutschland vorgeschrieben. Nach § 5 Arbeitsschutzgesetz müssen alle
Faktoren untersucht und bewertet werden, die die Gesundheit der Beschäftigten
beeinträchtigen können. Der Arbeitgeber ist zusätzlich nach § 4 ArbSchG
verpflichtet, Maßnahmen zur Verhütung von arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren
durchzuführen. Dabei sind insbesondere die psychischen Belastungen zu berücksichtigen.
Die psychischen Belastungen sind in den vergangenen zehn
Jahren deutlich gestiegen. Der Gesetzgeber wird künftig kontrollieren, ob
die ganzheitliche Gefährdungsbeurteilung wirklich durchgeführt wird. Für
zahlreiche Zertifizierungen ist sie bereits heute Grundvoraussetzung.
Das FrohMUT Team passt die Instrumente der
Gefährdungsermittlung individuell auf Ihre betrieblichen Voraussetzungen an und
arbeitet immer mit den Mitarbeitern, Betriebsräten und Führungskräften zusammen.
Sie wollen Ihre Gefährdungsbeurteilungen aktualisieren, ergänzen oder überarbeiten?
Rufen Sie uns an! Tel: 09163 - 408 997 – 0
Oder schreiben Sie an info@frohmut.com.
Beste Grüße
Iris & Ralf Holtmann