Sie suchen Unterstützung bei der Erstellung Ihrer Gefährdungs-

beurteilungen? Ihnen fehlt ein Partner für Pflicht & Kür im Arbeitsschutz?

 

Sowohl die Überarbeitung und Dokumentation der klassischen Gefährdungsfaktoren als auch die Erstellung der psychische Gefährdungsbeurteilungen sind Teil unserer Dienstleistung.

Unser Spezialgebiet ist die ganzheitliche Gefährdungsbeurteilung, die psychische Gefährdungsfaktoren mit einschließt.

Gut zu wissen:

Gefährdungsbeurteilungen sind seit 1996 für jeden Arbeitsplatz in Deutschland vorgeschrieben. Nach § 5 Arbeitsschutzgesetz müssen alle Faktoren untersucht und bewertet werden, die die Gesundheit der Beschäftigten beeinträchtigen können. Der Arbeitgeber ist zusätzlich nach § 4 ArbSchG verpflichtet, Maßnahmen zur Verhütung von arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren durchzuführen. Dabei sind insbesondere die psychischen Belastungen zu berücksichtigen.

Die psychischen Belastungen sind in den vergangenen zehn Jahren deutlich gestiegen. Der Gesetzgeber wird künftig kontrollieren, ob die ganzheitliche Gefährdungsbeurteilung wirklich durchgeführt wird. Für zahlreiche Zertifizierungen ist sie bereits heute Grundvoraussetzung.

Das FrohMUT Team passt die Instrumente der Gefährdungsermittlung individuell auf Ihre betrieblichen Voraussetzungen an und arbeitet immer mit den Mitarbeitern, Betriebsräten und Führungskräften zusammen.

Sie wollen Ihre Gefährdungsbeurteilungen aktualisieren, ergänzen oder überarbeiten?

Rufen Sie uns an! Tel: 09163 - 408 997 – 0

Oder schreiben Sie an info@frohmut.com.

Beste Grüße

Iris & Ralf Holtmann